SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Hiermit ermächtige/-n ich/wir die Gemeinde Lauf, wiederkehrende Zahlungen widerruflich von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Lauf auf mein/unser Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir innerhalb von 8 Wochen - beginnend mit dem Belastungsdatum - die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann/können. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Abbuchung. Für die Rücklastschrift werden evtl. Bankgebühren fällig.
Gemeinde Lauf, Hauptstr. 70, 77886 Lauf
DE44ZZZ00000046028
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Lauf vergeben.

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Tel.: 07841200617
E-Mail: kaemmerei@lauf-schwarzwald.de
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